Betreuungskräfte nach § 43b und §53b SGB XI übernehmen die soziale Betreuung hilfsbedürftiger Menschen im stationären Umfeld. Dazu zählen unter anderem Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung. Sie sind außerdem für die Unterstützung von Seniorinnen und Senioren im häuslichen Bereich zuständig. Betreuungskräfte helfen bei alltäglichen Aufgaben und sichern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie wirken unterstützend und aktivierend. Sie bieten unter anderem persönlichkeits-, kreativitäts- oder bewegungsfördernde Freizeit- und Gruppenaktivitäten an. Darüber hinaus führen sie hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus, kochen und erledigen organisatorische Aufgaben. Sie sind Ansprechpersonen der Betreuten und ihrer Angehörigen.
Ziel der Qualifikation:
Der Lehrgang stellt keine Berufsausbildung dar, ist aber die Voraussetzung für die Betreuung demenziell erkrankter Menschen in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen.
Zugangsvoraussetzung:
Lehrgangsinhalte (eine Auswahl):
Insgesamt 160 Stunden Unterricht. Die Qualifikation dauert ca. 11 Wochen und beginnt mit einem Einführungstag. Nach einem 5-tägigen Einführungspraktikum beginnen die ersten 100 Stunden Blockunterricht. Danach schließt sich ein weiteres 14-tägiges Praktikum an, gefolgt von einem Unterrichtsblock von 60 Stunden.
95 Stunden Praktikum in der Betreuung.
Grundsätzlich suchen Sie sich selbstständig einen Praktikumsplatz. Dabei ist zu beachten, dass die 95 Stunden ausschließlich im Bereich der Betreuung zu absolvieren sind.
Empfehlenswert ist eine Praktikumsstelle in der Nähe Ihres Wohnortes, um längere Fahrzeiten zu vermeiden.
Wir sind jedoch gerne bei der Suche nach einem Praktikumsbetrieb behilflich.
Trägerinterne Prüfung
Mögliche Einsatzbereiche:
Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen.
Die zusätzliche Betreuungskraft nach § 43 b und § 53 b arbeitet in Kooperation mit Pflegekräften und Pflegeteams. Sie soll die betroffenen Bewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den psychischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen beeinflussen können.
Dozententeam
08.04.24 Einführung
09.04.24 – 15.04.24 Einführungspraktikum
16.04.24 – 15.05.24 Unterricht
16.05.24 – 05.06.24 Praktikum
06.06.24 – 25.06.24 Unterricht / trägerinterne Prüfung
bitte beim Veranstalter erfragen