Vielfach wird im Rahmen der rechtlichen Betreuung der Aufgabenbereich "Vermögenssorge" übertragen. Betreuer unterstützen oder vertreten dann die betreute Person dabei, die finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Dies ist mit verschiedenen Pflichten verbunden. Die erfahrenen Rechtspfleger am Betreuungsgericht Lüneburg erläutern u.a. was bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses und der Rechnungslegung zu beachten ist und in welchen Fällen eine zusätzliche Genehmigung des Gerichts gebraucht wird. Auch die Berichtspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht werden Thema sein.
Corinna Tolle und Kai Jürgensen, Rechtspfleger am Betreuungsgericht Lüneburg
Dana Beecken, Mitarbeiterin des Betreuungsvereins Lüneburg e. V.
Donnerstag • 12.03.2026 • 18:00 - 20:15 Uhr
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