Vergütung und Aufwendungsersatz im Verein
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Beschreibung:
Gemeinnützige Vereine können steuerfreie Pauschalen nutzen, wie beispielsweise die „Ehrenamtspauschale“ oder auch die „Übungsleiterpauschale“, so dass ehrenamtlich Engagierten finanziell „etwas Gutes“ getan werden kann. Hier gilt es die steuer- (rechtlichen) Voraussetzungen zu kennen und richtig anzuwenden. Dies und auch die Fragen, unter welchen Voraussetzungen ein Aufwendungsersatz geleistet werden kann und wie eine Rückspende funktioniert, wird genauso gezeigt, wie die Haftungsgefahren.
Themen:
- Steuerfreibeträge nach dem Einkommensteuergesetz
- Erforderliche Satzungsregelungen
- Voraussetzungen
- Abwicklung
- Aufwendungs- und Auslagenersatz / Aufwandsentschädigung
- Rück- und Aufwandsspende
- Haftungsgefahren
Michael Röcken
Gebührenfrei
Bergstraße 8
49076 Osnabrück
Frau Heuer, Frau Maßmann, Frau Janßen
Telefon: (0541) 323-2243
eMail: info@vhs-os.de
WWW: http://www.vhs-os.de