Parteiengesetz und Parteienfinanzierung
»Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit«, so steht es in Artikel 21 des Grundgesetzes. Und weiter heißt es: »Sie müssen über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft ablegen«. Das Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) konkretisiert diese Vorgaben und legt fest, wie Parteien ihre Mittel verwalten dürfen, welche Einnahme- und Ausgabekonten zu führen sind und welche Anforderungen an die Vermögensrechnung bestehen.
Ziel:
Du erhältst in diesem Seminar einen Überblick über die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Parteienfinanzierung. Die Inhalte werden anhand von praktischen Beispielen erarbeitet. Zur Nachbereitung werden umfangreiche Seminarunterlagen zur Verfügung gestellt.
Inhalt:
Der rechtliche Rahmen der Parteienfinanzierung und seine Umsetzung
Grundgesetz und Parteiengesetz
Pflicht zur Benennung eine:r finanzverantwortlichen Person
Anforderungen an die Vermögensrechnung
Aufbau von Ausgabekonten
Aufstellung eines Wirtschaftsplans
Hinweis:
Dieses Seminar wendet sich an Interessierte, die Finanzverantwortung für eine Partei übernommen haben / übernehmen wollen oder als Revisor:innen tätig sind.
Zielgruppe:
BÜRGERSCHAFTLICH ENGAGIERTE
POLITISCH INTERESSIERTE
26. bis 27. Oktober 2024, 10:00 Uhr
Kurt-Schumacher-Straße 5
31832 Springe
Kurt-Schumacher-Straße 5
31832 Springe
Tanja Wollenschläger
Telefon: 05041-940-0
eMail: kontakt@hvhs-springe.de
WWW: http://www.hvhs-springe.de