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Antragstellung für Integrationslotsenkurse

Hinweise zur Antragstellung für die Förderung der Qualifizierungen

Den Antrag für die Förderung einer Qualifizierung von Integrationslotsen stellen Sie ab sofort bei uns, der Freiwilligenakademie Niedersachsen. Wir organisieren mit Ihnen die Durchführung von Fortbildungen vor Ort.

Antragsberechtigt sind:

  • Gemeinnützige Freiwilligenagenturen

Bitte sprechen Sie uns an: Wir helfen gerne bei der Organisation, stellen Kontakte zu Bildungsträgern her, koordinieren die Förderung und unterstützen Sie bei der Planung.

  • Kommunen, in denen die Organisation der Fortbildung bei den kommunalen Stellen für Migration und Teilhabe oder ähnlichen Stellen verbleibt

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Auch hier erfolgt die Antragstellung über die Freiwilligenakademie. Wir unterstützen mit Kontakten und Informationen bei der Umsetzung Ihrer Maßnahme.

  • Gemeinnützige Vereine und Verbände, die in den vergangenen Jahren bereits Kurse organisiert haben

Sie haben Integrationslotsen bereits erfolgreich qualifiziert? Dann können Sie dies natürlich auch weiterhin tun. Wir beraten Sie gern zu den Abläufen und helfen bei der Antragstellung.