Weiter zum Inhalt

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Ein Informationsangebot der Betreuungsstelle des Landkreises Aurich

Wer entscheidet für uns, wenn wir es nicht mehr können? - Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Jeder Mensch kann plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, in Vertretung Rechnungen zu begleichen? Wer darf Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen? Viele Menschen wissen nicht, dass auch Eheleute oder die eigenen Kinder nur mit Vollmachten für sie eintreten können.

Die Betreuungsstelle des Landkreises Aurich informiert in einem Vortrag über die privatrechtliche Vorsorge durch Vollmachtserteilung und die Möglichkeiten einer Betreuungsverfügung. Anschließend haben die Zuhörenden ausführlich Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Das Angebot findet in Kooperation mit der Betreuungsstelle des Landkreises Aurich statt.

Vorherige Anmeldung erforderlich.
Anmelde- und Rücktrittschluss: 03.02.2026. 


Termin

Di., 10.02.2026, 15:00 - 17:15 Uhr

Teilnahmegebühren

kostenfrei

Veranstaltungsort
Gemeindehaus Marienhafe
Am Markt 20
26529  Marienhafe
Anmeldung
KVHS Aurich-Norden
Uffenstr. 1
26506 Norden
Telefon: 04931 / 1870-123
eMail: info@kvhs-norden.de
WWW: http://www.kvhs-norden.de